Zum Hauptinhalt springen

Schuldenabbau: Wie man sich wieder aus der Schuldenfalle befreien kann

Redaktion
InsolvenzSchulden

Heutzutage ist es in beinah jedem Online-Shop möglich, eine Ratenzahlung zu veranlassen. Um noch größere Anschaffungen tätigen zu können, nehmen andere wiederum einen Kredit auf. Dadurch sind Schulden schnell gemacht. Sich jedoch aus der Schuldenfalle wieder zu befreien, ist ein langwieriger und zeitaufwändiger Prozess. Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. klärt auf ihrem kostenlosen Ratgeberportal auf. - Isabel Frankenberg

 

Sobald eine Person über eine offene Rechnung von auch nur einem Euro verfügt, handelt es sich um Schulden. Nehmen diese durch Ratenzahlungen, offene Kredite oder andere nicht bezahlte Rechnungen überhand, sollte schnellstmöglich gehandelt werden. Meist lassen sich hohe Schulden nämlich nur schwer wieder abbauen, denn häufig kann nicht der ganze Betrag auf einmal zurückgezahlt werden. Stattdessen werden Rückzahlungen nur noch verzögert und in kleinen Raten möglich, wodurch wiederum Folgekosten, wie Mahngebühren oder Zinsen, entstehen. Dadurch verliert der Schuldner im Nachhinein nur noch mehr Geld.

 

DIE FINANZSANALYSE - FÜR VIELE SCHULDNER EINE HEILSAME ERKENNTNIS 

Um Schulden bestmöglich abbauen zu können, ist zunächst eine Analyse der aktuellen finanziellen Situation notwendig. Hierbei gilt zu klären: „Wie viel Geld besitze ich?“, „Welches Einkommen steht mir zur Verfügung?“ und „Welche Ausgaben stehen dem gegenüber?“.
Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur feste Ausgaben, wie Miete, Stromgebühren oder Heizkosten, sondern auch kleinere Anschaffungen und Einkäufe, eingeplant werden. Da sich jedoch schwer abschätzen lässt, welche Kosten für den Lebensunterhalt über den Monat hinweg entstehen, bietet es sich an, ein sogenanntes „Haushaltsbuch“ einzuführen. Dies beinhaltet alle Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Monats. Durch eine solche Auflistung lassen sich mögliche Kosten in den Folgemonaten besser einplanen.
Um die Ausgaben geringer als die Einnahmen zu halten, müssen Prioritäten gesetzt werden. Während eine Vernachlässigung der Mietzahlungen zur Obdachlosigkeit führen kann, sind teure Luxusprodukte und unnötige Abonnements oder Verträge nicht überlebensnotwendig, weshalb diese gekündigt werden können. Außerdem sollten beim Einkauf Preisnachlässe und Angebote überprüft und in Anspruch genommen werden.

 

DIE PRIVATINSOLVENZ - EINE OPTION, ABER NICHT DIE BESTE 

Die Privatinsolvenz ist eine Möglichkeit, um Schulden abzubauen. Diese zieht sich jedoch über mehrere Jahre hinweg und nimmt daher viel Zeit in Anspruch. Viele Schuldner möchten sich jedoch selbst und vor allem schnell wieder aus der Schuldenfalle befreien, weshalb sie auf eine Privatinsolvenz verzichten. Dennoch muss auch in einem solchen Fall eine Auflistung aller Gläubiger und abzuzahlenden Schulden erstellt werden, um einen Überblick über die Höhe und das Ausmaß der Schulden zu erlangen. Hierbei sollten die offenen Forderungen sowie die Zahlungsfristen berücksichtigt werden. Dadurch kann der Betroffene einplanen, welche Forderungen zuerst gezahlt werden müssen und welche zurückgestellt werden können.
Im nächsten Schritt sind die jeweiligen Gläubiger zu kontaktieren. Erklärt der Schuldner, in welcher Situation er sich befindet und dass ein großes Interesse an den Rückzahlungen der Forderungen besteht, einigen sich viele Gläubiger auf einen Schuldenbereinigungsplan und bietet dem Betroffenen die Möglichkeit, die Zahlungsfrist zu verlängern und die Schulden später abzubezahlen.
Lassen sich die Gläubiger jedoch nicht auf eine Einigung ein, so dass die Schulden nicht eigenständig beglichen werden können, sollte sich der Betroffene schnellstmöglich professionelle Hilfe suchen. Dies ist bspw. über eine Schuldnerberatung möglich. Diese hilft dem Schuldner dabei, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen und einen Plan zur Schuldenbereinigung zu erstellen. Scheitert die auch dieser Versuch, ist eine Privatinsolvenz unumgänglich. Die Privatinsolvenz muss dann angemeldet werden und endet in der Regel nach maximal sechs Jahren mit einer Restschuldbefreiung.
Weitere Informationen zum Thema „Schuldenabbau“ finden Sie unter www.privatinsolvenz.net.

 

DIE INTERESSENGEMEINSCHAFT SOZIALRECHT E.V.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz
im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.
Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

 

 

Zurück