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Einträge bei SCHUFA und ZEK – wie kommt es dazu?

Redaktion
KreditGläubigerSchuldenMahnungVerbraucherschutz

Konsumenten sind immer wieder verwundert, wenn sie Näheres über ihre Einträge bei den Auskunfteien wie SCHUFA und ZEK erfahren. Sofern Sie überhaupt einen Antrag auf Selbstauskunft stellen.

 

Was hier an Informationen gespeichert wird, kann manchem Verbraucher einen Strich durch die Rechnung machen. Etwa bei der Wohnungssuche, dem Kredit- oder Mobilfunkantrag. Negative Einträge, die bestimmte Codes haben, bescheinigen ihm entweder eine gute oder schlechte Bonität.

 

BONITÄTSPROFILE WERDEN IM DETAIL GESPEICHERT

Einen Kredit beantragen, ein Auto kaufen, einen Mobilfunkvertrag abschließen oder eine Wohnung mieten – diese und viele weitere Vertragsabschlüsse erfordern sehr oft eine Auskunft bei der Schufa oder bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK). Je nachdem, ob man als Schweizer Bürger oder Deutscher einen Vertrag abschliessen will. Liegt bei der Auskunftei ein negativer Eintrag vor, könnte das ein Hinderungsgrund für den Vertragsschluss sein. Doch wie entsteht so ein Eintrag überhaupt? Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (Schufa) ist ein privates Unternehmen. Sie sammelt nur Daten von den Unternehmen, die mit ihr einen Vertrag haben. Vertraglich mit der Schufa verbunden sind z.B. Banken, Mobilfunkanbieter, Versicherungen, Versandunternehmen und Bausparkassen. Es gibt also nicht jedes Unternehmen automatisch personenbezogene Daten an die Schufa weiter. Ähnlich verhält es sich mit der ZEK; auch sie speichert so ziemlich alles, was für Banken, Kreditinstitute, Anbieter für Mobilfunkverträge und Ratenfinanzierungen von Belang ist. Auch Betreibungen und Zwangsvollstreckungen werden bei der ZEK gespeichert. 

 

WAS WIRD GESPEICHERT?

Werden Daten weitergegeben, handelt es sich nicht ausschließlich um negative Einträge. Es werden z.B. auch schon Kreditanfragen an die Auskunfteien übermittelt sowie Käufe und Verträge jeglicher Art. Diese Einträge haben in der Regel keine Auswirkungen auf zukünftige Vertragsabschlüsse, sie können sich aber auf den sogenannten Banking-Score auswirken. Dieser Wert liegt zwischen 0 und 100 und errechnet sich aus allen negativen und positiven Einträgen. Es handelt sich hierbei um einen statistischen Wert, der Ihre Kreditwürdigkeit widerspiegeln soll. Je höher Ihr Banking-  bzw. Bonitäts-Score ist, desto höher ist Ihre Kreditwürdigkeit.
Neben den zwei Aufgaben Datensammlung durch Datenweitergabe von Unternehmen und Erteilung von Auskünften holt die Schufa auch selbst Auskünfte ein, und zwar in Form eines Datenabgleichs mit den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Diese Daten können wiederum zu einem negativen Schufa-Eintrag führen.

 

WIE ENTSTEHT DER NEGATIVE EINTRAG?

Ein negativer Eintrag ist immer dann möglich, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die Betonung liegt hier auf „möglich“, weil wie bereits beschrieben, der Eintrag nur erfolgt, wenn das Unternehmen mit der Schufa und / oder ZEK zusammenarbeitet. Außerdem darf der Eintrag nicht sofort nach einer unbezahlten Rechnung oder einer nicht beglichenen Rate erfolgen.

 

HIER GILT FOLGENDES:

  1. Sie müssen zwei Mahnungen erhalten.
  2. Zwischen der ersten Mahnung und dem negativen Eintrag müssen mindestens vier Wochen vergehen.
  3. Die Mahnungen müssen konkret formuliert sein, eine Frist nennen und den Hinweis auf den möglichen Schufa-Eintrag enthalten.

In jedem Fall darf ein Unternehmen einen negativen Schufa-Eintrag vornehmen, wenn ein Gerichtsurteil, ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid zur offenen Forderung vorliegen und Sie keinen Einspruch gegen das Urteil erheben.

 

EINTRÄGE SELBST ÜBERPRÜFEN

Es ist auch möglich, dass Sie unberechtigt einen negativen Schufa-Eintrag bekommen haben, z.B. wenn die Zahlungsaufforderung nicht gerechtfertigt, Sie aber versäumt haben, Einspruch einzulegen. Genauso gut kann es passieren, dass die Schufa bestimmte Einträge nicht gemäß der Löschfristen entfernt und Ihnen folglich Nachteile bei bestimmten vertraglichen Abschlüssen entstehen. Sie sollten daher bei Verdacht von Falscheinträgen selbst eine Schufa-Auskunft einholen. Das ist einmal pro Jahr kostenlos möglich.

 

 

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