Zum Hauptinhalt springen

Neue Regeln zur Lohngleichheit treten in Kraft

Redaktion
KreditInsolvenzSchuldenWiderruf

Schweizer Unternehmen sind verpflichtet, ihre Löhne auf Diskriminierung zwischen den Geschlechtern zu untersuchen. Das Gesetz sieht indes noch keine Sanktionen bei Verstössen vor.

 

Die grössten Unternehmen der Schweiz haben ab dem 1. Juli ein Jahr Zeit, die Gehälter ihrer angestellten Frauen und Männer auf Diskriminierung zu kontrollieren, denn an diesem Tag tritt das angepasste Gleichstellungsgesetz in Kraft. Die Revision kommt ganze 39 Jahre nach der Festlegung der Gleichheit von Frau und Mann in der Bundesverfassung. Da das vom Parlament verabschiedete Gesetz keine Sanktionen vorsieht, ist ein Ende der Ungleichheiten beim Lohn damit noch nicht erreicht.

Zudem unterstehen zwar nur 0,9 Prozent der grössten Unternehmen in der Schweiz der Kontrollpflicht ab 100 Beschäftigten, bei diesen arbeiten allerdings über 45 Prozent aller Angestellten. Die ursprüngliche Gesetzesvorlage des Bundesrats war ehrgeiziger als die vom Parlament verabschiedete Version, denn die Landesregierung wollte die Kontrollschwelle bei 50 Angestellten ansetzen, womit über zwei Prozent aller Schweizer Unternehmen dem Gesetz unterstellt worden wären. Die betroffenen Unternehmen müssten ihre Analysen innert Jahresfrist vorlegen und sind anschliessend alle vier Jahre zu weiderholen, sollte die erste Analyse unerklärliche Ungleichheiten bei den Gehältern ergeben.

Die Unternehmen müssen ihre Angestellten über die Analyse informieren. Das Gesetz ist vorerst auf zwölf Jahre befristet und soll neun Jahre nach Inkrafttreten überprüft werden und am 1. Juli 2032 erlöschen. Auch die Bundesverwaltung wird ihre Lohnstruktur genauer unter die Lupe nehmen. In ihrer Vorbildfunktion kontrolliert sie alle Einheiten mit mehr als 50 Beschäftigten und untersucht die Gehälter alle vier Jahre, auch wenn die erste Kontrolle keine unerklärlichen Ungleichheiten gezeigt haben sollte. Wie die dem Gesetz unterstellten Unternehmen muss sich auch die Bundesverwaltung an eine anerkannte Revisionsgesellschaft werden. Die Art und Weise, wie die Analyse durchgeführt werden soll, kann vom Unternehmen selbst gewählt werden, der Bund stellt ein Gratisinstrument zur Verfügung, das die Verwaltung aus Bern bereits selbst nutzt.

Der Gleichstellungsartikel steht seit 1981 in der Bundesverfassung. Darin ist der Grundsatz verankert, wonach für gleiche Arbeit der gleiche Lohn zu entrichten ist. Das darauf basierende Gleichstellungsgesetz trat 1996 in Kraft. Es konkretisiert die Gleichstellung im Arbeitsleben, verbietet jegliche Diskriminierung und sichert die Chancengleichheit. Dennoch verdienen Frauen immer noch weniger als ihre männlichen Arbeitskollegen. Der Lohnunterschied betrug gemäss der Lohnstrukturerhebung 2018 durchschnittlich über 12 Prozent. Für den privaten Sektor wurde auf die Medianlöhne gesehen ein Unterschied von knapp 15 Prozent berechnet. Damit arbeiteten Frauen im Vergleich bis zum 22. Februar ohne Gehalt.

 

 

 

Zurück