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Betreibung wegen Steuern. Wie die Finanzsanierung helfen kann.

Redaktion
SchuldenInkassoSteuern

Jede fünfte Betreibung in der Schweiz wird wegen ausstehender Steuerzahlungen eingeleitet. So veranlasst die Steuerverwaltung Basel-Stadt pro Jahr ca. 20.000 Betreibungen in einer Gesamthöhe von 80 Millionen Franken.

 

Das ist sehr viel und ein Problem, das auch andere Kantone kennen. Von rund 600‘000 verschuldeten Schweizer Bürgern wissen 80 Prozent nicht, wie sie ihre Steuern zahlen sollen. Rund 3 Prozent alles Kreditanfragen werden gestellt, um Steuerschulden im Schnitt von 17.700 Franken bezahlen zu können. Eine Entwicklung, die erneut die Forderung laut werden lässt, dass wie in anderen Ländern die Steuern automatisch vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an die Steuerverwaltung überwiesen werden. Jedoch scheiterte diese Forderung bisher an politischen Widerständen.

 

MILLIONEN AN STEUEREINBUSSEN PRO JAHR

Die Betreibung von Steuerschulden in den Kantonen macht einer Untersuchung zufolge rund 20 Prozent der Fälle aus. Das Inkasso der Kantons- und Bundessteuern ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Als Ursache für Steuerschulden sehen politische und administrative Kräfte finanzielle Verschwendung. Doch das ist aus Sicht vieler Konsumentenschützer und Schuldnerberatungen zu kurzsichtig. Die Mehrheit der Überschuldungsfälle ist mit einem unvorhersehbaren Ereignis wie Jobverlust, Scheidung oder Krankheit verknüpft. Das Fatale an Steuerschulden ist, dass sie im Gegensatz zu anderen Schulden über die Jahre tendenziell zunehmen. So werden bei Lohnpfändungen die „Altlasten“ eingetrieben, aber die laufenden Steuern nicht einkalkuliert. In der Folge wächst der Steuerschuldenberg weiter an.

 

BÜRGERFREUNDLICHE STEUERREGELUNG GEFORDERT

Deshalb fordern Schuldenberater auch, dass die laufenden Steuern bei der Berechnung des Existenzminimums mit einbezogen werden, was der Flexibilität des Schuldners nur zugute käme. Doch solche Modelle spielen in den politischen Köpfen keine Rolle. Dabei sollte es doch das Ziel sein, wie es auch der Bundesrat mit der Änderung des SchKG ermöglichen will, dass der Schuldner sich auch de facto sanieren kann. Eine Form des sogenannten erweiterten Existenzminimums, die laufenden Steuern einzubeziehen, würde sich geradezu anbieten. Das betrifft auch die Regelung des Sozialbezugs. Die Rückerstattung der Sozialhilfe, sobald jemand wieder eine Arbeit hat, ist für einige Fachleute eine Handlung, Not im Nachhinein zu bestrafen. Dem Betroffenen wird eine weitere wirtschaftliche Belastung aufgebürdet. 

 

RÜCKLAGENBILDUNG VS. SCHULDENSPIRALE

Fest steht: Verschwendung und blinde Konsumwut sind meistens nicht die Ursache von Überschuldung. Schuld sind häufig prekäre Arbeitsverhältnisse und miese Löhne, Krankheit und Scheidung. Bei allem Verständnis für die Situation überschuldeter Privathaushalte. Der Verlust auf Seiten der Kantone ist nicht unerheblich. Jedes Jahr entgehen den Kantonen Millionenbeträge an Steuerausständen. 147 Betreibungen auf 1000 Steuerpflichtige verzeichnet der Kanton Neuenburg, 146 der Kanton Genf. Die Zahlen in den anderen Kantonen sind ähnlich. Die wirtschaftliche Voraussicht, sich monatlich einen bestimmten Betrag für die jährliche Steuerzahlung zur Seite zu legen, hat nicht jeder. Selbst wenn, stimmt das kalkulierte Budget nicht immer mit der Steuerrechnung überein. In vielen Fällen sind die Staatsabgaben dann höher, da z.B. eine Gehaltserhöhung oder Sonderzahlung nicht berücksichtigt wurde. Ginge es nach den Bürgerinnen und Bürgern würde diese die automatische Verrechnung der Steuern mit dem Lohn begrüssen.
Es ist jedem Steuerpflichtigen nur zu empfehlen, regelmäßig etwas für die Steuer zur Seite zu legen. Ein paar Tausend Franken für die Steuerzahlung kann kaum jemand auf einmal aus seinem Einkommen aufbringen. Man sieht es an der Zahl der Kreditanfragen für Steuerschulden, dass die Budgets das nicht hergeben. Da erfordert natürlich auch eine gewisse Selbstdisziplin, aber es lohnt sich. Denn ein Betreibungsbegehren ist deutlich unangenehmer und hat zahlreiche Nachteile für den Steuerschuldner. In vielen Fällen beauftragen die Steuerverwaltungen Inkassobüros mit der Durchsetzung der Betreibung. Das sind private Unternehmen, die hart zur Sache gehen. Eine Betreibung ist schnell auf den Weg gebracht. Kommt der Schuldner der Zahlung nicht termingerecht nach, wird die Betreibung in der Lohnpfändung enden (Zwangsvollstreckung). Der negative Eintrag bleibt auf Jahre im Betreibungsregister und den Wirtschafts- und Kreditauskunfteien vermerkt. Dritte haben Auskunftsrecht. Eine Pfändung schränkt die wirtschaftliche Flexibilität immens ein. Dem Betroffenen bleibt das pfändungsfreie Existenzminim, was meistens nicht reicht. Die Schuldenspirale setzt sich weiter fort.

 

REGULIERT STEUERSCHULDEN – DIE FINANZSANIERUNG

Soweit sollten Sie es nicht kommen lassen. Bei Steuerschulden wenden Sie sich am besten an einen professionellen Anbieter für Finanzsanierungen. Zögern Sie es nicht heraus, mit dem Betreibungsamt bzw. Steueramt als Gläubiger zeitnah eine Einigung anzustreben und einen Vorschlag zur Zahlung zu unterbreiten. Die professionelle Finanzsanierung ist eine Lösung, die berät, Schulden reguliert und Gläubiger für eine schuldnerfreundliches Tilgungslösung gewinnen. Die Finanzsanierung kann eine drohende Pfändung abwenden und dem Betroffenen helfen, seine Verbindlichkeiten über eine festgesetzte Laufzeit mit individuellen Raten zu begleichen. Die Finanzsanierung kommt in der Regel bei Gläubigern gut an, da sie ein konstruktives Angebot unterbreitet, den Lösungswillen des Schuldners zeigt und Zahlungen in Aussicht stellt. Daran fehlt es oft bei Betroffenen, die aus Mangel an Perspektiven und Unterstützung sich defensiv verhalten und damit die harte Gangart der Gläubiger herausfordern.
Wer Hilfe bei Schulden sucht, kann sich an Firmen in der Empfehlungsliste wenden.

 

 

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